markustietz@gmx.de schrieb:
>
> Immer wieder, auch hier in diesem Faden, beschweren sich
Fußgänger
> bitterlich darüber, dass *die* Radfahrer ohne Signal heranpreschen
und
> harmlose Wanderer erschrecken.
jep denn man muss die möglichkeit haben dem radfahrer <in time>
auszuweichen.
(ich halte mich im folgenden bewusst nicht an die ausgangslage der von
ulli beschriebenen <forststrasse> sondern da es ja weitere kreise zog -
schätze zahl der antworten bei so ungefähr 200 - stehen offenbar die
interessen von fussgängern die sich kommod bewegen wollen oft diametral
entgegengesetzt jenen von radfahrern welche schnell vorankommen wollen:
2 beine erreichen nicht die geschwindigkeit eines rades.)
die konfrontation fussgänger vs radfahrer weist klar auf die generelle
problematik hin:
1. der radfahrer gilt als schwächstes glied im allgemeinen
"fahrverkehr"
denn er hat enorme nachteile gegen motorisierte kfzs.
ergo weicht er nach möglichkeit dorthin aus wo ihm weniger gefahr droht.
das können sein:
1.a alle möglichen zur öffentlichen nutzung freigegebenen
strassen/wege.
1.b deklarierte radwege
1.c deklarierte gehsteige.
ad 1.c dort hat der fussgänger ein berechtigtes interesse seinen
gehweg ungehindert beschreiten zu können: denn dort ist *er* der
schwächere part gegen den radfahrer (überdies weicht zusätzlich
alles an
skateboardfahrern u rollerbladern ebenfalls auf den gehsteig aus ;-) )
- - -
<theorie>: (für *at*.) kein kind unter 12a darf allein mit dem
fahrrad
unterwegs sein (es sei denn es hat ab 10a die fahrradprüfung abgelegt)
weiters hat niemand - egal wie alt ! - per rad auf dem gehsteig
unterwegs zu sein.
<praxis>: nicht nur kinder aller altersgruppen sondern ebenso erwachsene
sind am gehsteig unterwegs. bin heut erst 2en ausgewichen.
* der radfahrer - als der stärkere part zb am geh- od wanderweg -
fühlt
sich häufig im recht:
er fühlt sich seinerseits durch langsame fussgänger behindert (ebenso
wie sich alle motorisierten durch denselben radfahrer auf der strasse
behindert fühlen. *
ist bei unbegleiteten kindern auf gehwegen insofern nicht
unproblematisch - im schadensfall greifen evtl verletzung der
aufsichtspflicht (§1309abgb) u
haftung der minderjährigen selbst (§1310abgb).
(hier dürften wesentliche unterschiede zu de. vorliegen:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/ 2.html)
weitere erläuterungen u links unter anderem
http://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg
(das waren die üblichen mens canis-links ;-) )
> Und da kommt dann einer, der möglichst frühzeitig seine
Annäherung
> ankündigen will...
ich verhalte mich am rad so (u jawohl :-p war ohne u in begleitung
meines hundes viele jahre lang quer durch wien unterwegs - weils
anno 87ff noch richtig spass gemacht hat !)
dass ich bei fussgängerbegegnung eine schleife um die 1 od 2 leute
ziehe u bei menschengruppen bin ich abgestiegen vom rad u sass nachher
wieder auf. das hat meine fahrgeschwindigkeit nirgendwo
beeinträchtigt. ;-)
u ja: da ich heute allerorts auf dem gehsteig mittlerweilen überall
radfahrern begegne bin ich <demütig-dankbar> wenn einer klingelt.
(btw. auch helles klingeln hört man schon von weitem es sei denn man hat
ein gravierendes hörprob.)
hab mich bei x kindern schon oft herzlich bedankt per zuruf:
" *danke* dass du geklingelt hast !! " (im vollen bewusstsein dass es
eigentlich <mein> gehweg ist!) - denn kinder wissens vielleicht noch zu
schätzen wenn man sie lobt. :-)
bei vielen erwachsenen radfahrern ziehe ich solches erfahrungsgemäss in
zweifel...
> Ja, wie soll man es den Leuten denn recht machen?
> Eine ehrliche, den Alltagsbedingungen angemessene Antwort würde mich
> wirklich interessieren.
wie oben. hth.
schönen nachmittag
gruss mc