Landtag streicht Rasseliste: Aggressivität von Kampfhunden sei nicht
bewiesen
Von Katja Dartsch
HANNOVER. Ob Dackel, Schäferhund oder Pitbull: Vor dem
niedersächsischen Landesgesetz sind alle Hunde wieder gleich. Der Landtag
in
Hannover hat die Rasseliste aus dem Hundegesetz gestrichen.
Die Haltung spezieller Hunderassen muss damit nicht mehr behördlich
genehmigt werden. Erst vor einem halben Jahr war das von der alten
Landesregierung beschlossene Hundegesetz in Kraft getreten, das eine
Genehmigung für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen vorschrieb.
"Es ist wissenschaftlich umstritten, ob bestimmte Rassen besonders
aggressiv sind", erklärt Gert Hahne, Sprecher des
Landwirtschaftsministeriums. Das eigentliche Problem sei "am oberen Ende
der
Leine, beim Halter" zu suchen.
Wenn sich ein Hund auffällig aggressiv verhält, muss er sich
wie
bisher - unabhängig von der Rasse - einem Wesenstest unterziehen.
Fällt
dieser negativ aus, drohen Sanktionen wie der Leinen- oder Maulkorbzwang.
"Stellt sich im Extremfall heraus, dass es sich um eine blindwütige
Beißmaschine handelt, wird das Tier eingeschläfert", so Hahne.
Zucht und Import so genannter Kampfhunde verbietet derzeit ein
Bundesgesetz. Ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am kommenden Mittwoch. Mit den
Hundegesetzen hatte die Politik auf mehrere Kampfhund-Attacken der
vergangenen Jahre reagiert. Unter anderem war ein sechsjähriger Junge in
Hamburg von einem Hund totgebissen worden. Damals hatte Bundeskanzler
Gerhard Schröder gefordert: "Diese Kampfmaschinen müssen von der
Straße."
Wolfsburger Nachrichten vom 31.10.2003
mfg
Jörg
begin 666 trans.gif
K1TE&.#EA`0`!`(# `,# P ```"Y! $`````+ `````!``$```("1 $`.P``
`
end
Landtag streicht Rasseliste: Aggressivität von Kampfhunden sei nicht
bewiesen
Von Katja Dartsch
HANNOVER. Ob Dackel, Schäferhund oder Pitbull: Vor dem
niedersächsischen Landesgesetz sind alle Hunde wieder gleich. Der Landtag
in
Hannover hat die Rasseliste aus dem Hundegesetz gestrichen.
Die Haltung spezieller Hunderassen muss damit nicht mehr behördlich
genehmigt werden. Erst vor einem halben Jahr war das von der alten
Landesregierung beschlossene Hundegesetz in Kraft getreten, das eine
Genehmigung für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen vorschrieb.
"Es ist wissenschaftlich umstritten, ob bestimmte Rassen besonders
aggressiv sind", erklärt Gert Hahne, Sprecher des
Landwirtschaftsministeriums. Das eigentliche Problem sei "am oberen Ende
der
Leine, beim Halter" zu suchen.
Wenn sich ein Hund auffällig aggressiv verhält, muss er sich
wie
bisher - unabhängig von der Rasse - einem Wesenstest unterziehen.
Fällt
dieser negativ aus, drohen Sanktionen wie der Leinen- oder Maulkorbzwang.
"Stellt sich im Extremfall heraus, dass es sich um eine blindwütige
Beißmaschine handelt, wird das Tier eingeschläfert", so Hahne.
Zucht und Import so genannter Kampfhunde verbietet derzeit ein
Bundesgesetz. Ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am kommenden Mittwoch. Mit den
Hundegesetzen hatte die Politik auf mehrere Kampfhund-Attacken der
vergangenen Jahre reagiert. Unter anderem war ein sechsjähriger Junge in
Hamburg von einem Hund totgebissen worden. Damals hatte Bundeskanzler
Gerhard Schröder gefordert: "Diese Kampfmaschinen müssen von der
Straße."
Wolfsburger Nachrichten vom 31.10.2003
mfg
Jörg
begin 666 trans.gif
K1TE&.#EA`0`!`(# `,# P ```"Y! $`````+ `````!``$```("1 $`.P``
`
end
You can post new topics in this forum You can reply to topics in this forum You cannot edit your posts in this forum You cannot delete your posts in this forum You cannot post attachments in this forum